Rechtsstaat
Eine für Fußballfans durchaus interessante Entscheidung hat gestern die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover getroffen.
Die 1994 durch die Innenminister der Länder eingeführte Datei "Gewalttäter Sport", die bei der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) in Düsseldorf geführt wird, ist rechtswidrig. Grund ist eine Schlampigkeit des Gesetzgebers, der schlicht vergessen hat, eine Rechtsverordnung - die der Zustimmung des Bundesrates bedarf - zu erlassen, in der das Nähere über die Art der Daten geregelt wird, die in der Datei gespeichert werden sollen. So wird es nämlich in § 7 Absatz 6 Bundeskriminalamtsgesetz gefordert.
Konsequenz der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung ist ein Löschungsanspruch von (Stand Januar 2008) 9700 Personen, die ihren Namen in der Kartei finden, die in Fankreisen schon lange wegen - so der Vorwurf - willkürlich staatlichem Handeln in der Kritik steht. Die im großen und ganzen ahnungslose Agenturpresse sieht das natürlich anders; hier wird von "tausenden Hooligans" geschrieben, die sich in der GS-Datei befänden.
Es lebe die Pauschalisierung!
Gespannt sein darf man nun auf die Meinung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, das sehr wahrscheinlich in bälde mit der Sache befasst wird.
/// gehört wird: KETTCAR, Kein Aussen mehr ///
Die 1994 durch die Innenminister der Länder eingeführte Datei "Gewalttäter Sport", die bei der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) in Düsseldorf geführt wird, ist rechtswidrig. Grund ist eine Schlampigkeit des Gesetzgebers, der schlicht vergessen hat, eine Rechtsverordnung - die der Zustimmung des Bundesrates bedarf - zu erlassen, in der das Nähere über die Art der Daten geregelt wird, die in der Datei gespeichert werden sollen. So wird es nämlich in § 7 Absatz 6 Bundeskriminalamtsgesetz gefordert.
Konsequenz der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung ist ein Löschungsanspruch von (Stand Januar 2008) 9700 Personen, die ihren Namen in der Kartei finden, die in Fankreisen schon lange wegen - so der Vorwurf - willkürlich staatlichem Handeln in der Kritik steht. Die im großen und ganzen ahnungslose Agenturpresse sieht das natürlich anders; hier wird von "tausenden Hooligans" geschrieben, die sich in der GS-Datei befänden.
Es lebe die Pauschalisierung!
Gespannt sein darf man nun auf die Meinung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, das sehr wahrscheinlich in bälde mit der Sache befasst wird.
/// gehört wird: KETTCAR, Kein Aussen mehr ///
Achtundneunzig - 23. Mai, 16:06
skriver:I was curiou