Wieso nicht Todesstrafe?
Es heißt ja ganz gern, die Politik werde immer kurzlebiger. Das stimmt. Innerhalb weniger Monate Wochen ist nun nach Mindestlohn und Jugendkriminalität ein neues Eisen im Feuer der Beck´s dieser Welt: das Steuerstrafrecht.
Der Angesprochene, seines Zeichens gelernter Funkelektroniker und bislang nicht als Spezialist der Abgabenordnung aufgetreten, fordert nun eine "drastische Verschärfung des Steuerrechts". Das kommt im Wahlkampf, der in der Freien und Hansestadt Hamburg noch bis übernächsten Sonntag andauert, natürlich bei unsereins - dem kleinen Mann - gut an. Vor allem, wenn seine Partel in einer sogleich getexteten "Hamburger Erklärung" nachlegt und somit ein Thema zum Gegenstand des Wahlkampfs macht, das - mal wieder - mit dem Bundesland, in dem die Bürger zur Wahl aufgerufen sind, nichts gemein hat, weil im Straf- und Steuerrecht nunmal der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat. Daran könnte folglich auch der SPD-Spitzenkandidat und Kulturstaatsminister a.D., Michael Naumann, nichts ändern.
Beck´s Forderung blieb natürlich nicht lange ohne Widerhall. Sein Kollege aus Stuttgart, Günther Oettinger, der sich bislang eher durchwohl durchdachte, euphemistische, geschichtsverfälschende, zumindest fragwürdige Trauerreden auszeichnete, sprang unverzüglich auf den Zug auf und fordert "15 Jahre Haft für Steuersünder".
§ 370 der Abgabenordnung statuiert den Tatbestand der Steuerhinterziehung und sieht in seinem Absatz 3 für besonders schwere Fälle eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.
Jetzt also 15 Jahre. Bei aller Verwerflichkeit des Handelns, die ich ja auch sehe. Aber ein schärferes Strafmaß für Steuerhinterziehung als für schwere Körperverletzung (wenn man zum Beispiel durch den Angriff das Sehvermögen verliert, § 226 StGB)? Ein höheres Strafmaß als bei sexuellem Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)? Eine Gleichstellung dieses Fiskaldelikts mit dem Totschlag (§ 212 StGB)? Wo bleibt hier das Augenmaß, die Nachhaltigkeit, der kühle Kopf?
Vielleicht nehme ich die Herren auch einfach zu ernst.
/// gehört wird: DIGITALISM, Echoes ///
Der Angesprochene, seines Zeichens gelernter Funkelektroniker und bislang nicht als Spezialist der Abgabenordnung aufgetreten, fordert nun eine "drastische Verschärfung des Steuerrechts". Das kommt im Wahlkampf, der in der Freien und Hansestadt Hamburg noch bis übernächsten Sonntag andauert, natürlich bei unsereins - dem kleinen Mann - gut an. Vor allem, wenn seine Partel in einer sogleich getexteten "Hamburger Erklärung" nachlegt und somit ein Thema zum Gegenstand des Wahlkampfs macht, das - mal wieder - mit dem Bundesland, in dem die Bürger zur Wahl aufgerufen sind, nichts gemein hat, weil im Straf- und Steuerrecht nunmal der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat. Daran könnte folglich auch der SPD-Spitzenkandidat und Kulturstaatsminister a.D., Michael Naumann, nichts ändern.
Beck´s Forderung blieb natürlich nicht lange ohne Widerhall. Sein Kollege aus Stuttgart, Günther Oettinger, der sich bislang eher durch
§ 370 der Abgabenordnung statuiert den Tatbestand der Steuerhinterziehung und sieht in seinem Absatz 3 für besonders schwere Fälle eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.
Jetzt also 15 Jahre. Bei aller Verwerflichkeit des Handelns, die ich ja auch sehe. Aber ein schärferes Strafmaß für Steuerhinterziehung als für schwere Körperverletzung (wenn man zum Beispiel durch den Angriff das Sehvermögen verliert, § 226 StGB)? Ein höheres Strafmaß als bei sexuellem Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)? Eine Gleichstellung dieses Fiskaldelikts mit dem Totschlag (§ 212 StGB)? Wo bleibt hier das Augenmaß, die Nachhaltigkeit, der kühle Kopf?
Vielleicht nehme ich die Herren auch einfach zu ernst.
/// gehört wird: DIGITALISM, Echoes ///
Achtundneunzig - 19. Feb, 17:18
skriver:Excellent re