Mach et, Horst!
"Das politische Berlin" (momentan meine absolute Lieblingsvokabel) tobt.
Warum? Bundespräsident Horst Köhler hat sich in der vergangenen Woche erneut (nachdem er bereits die Privatisierung der Luftsicherung in diesem Sommer als verfassungswidrig ablehnte) entschieden, einen von der großen Koaliton beschlossenen Gesetzentwurf nicht zu unterzeichnen. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kommt somit - zumindest vorerst - nicht zu Stande.
Das wirft ein etwas schales Licht auf das vorhandene verfassungsrechtliche Können der Agierenden, denn die Verweigerung Köhlers reiht sich ein in sich häufende Peinlichkeiten: Das erst im August in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss schon wenige Woche später zum ersten Mal nachgebessert werden, die Koaltionspolitiker streiten wochenlang um ein Rauchverbot in Bars, Clubs, Kneipen, Schankwirtschaften, Gasthäusern, um dann festzustellen, dass der Bund für den Großteil dieser Räumlichkeiten gar keine Gesetzgebungskompetenz besitzt (sondern die Länder) und so weiter und so weiter.
Und nun schon wieder Köhler! Das passt den beiden Koaltionspartnern gar nicht. So äußert der Fraktionsgeschäftsführer von CDU/CSU, Röttgen, im Tagesspiegel, "mit seinem Veto habe Köhler es aber unmöglich gemacht, die strittige Frage dem für die verfassungsrechtliche Überprüfung zuständigen Bundesverfassungsgericht überhaupt vorzulegen." Die FAZ zitiert ihn mit den Worten, Köhler stelle mit seinem Verhalten das Gefüge der Verfassungsinstitutionen in Frage. Und der SPD-Fraktionschef Struck behauptet gar in der Süddeutschen, „Im Übrigen gilt generell für Gesetze: Kommen begründete Bedenken auf, gilt, die Instanz, die letztendlich und abschließend über die Verfassungsmäßigkeit zu entscheiden hat, ist das Bundesverfassungsgericht und niemand sonst.“
Um es auf den Punkt zu bringen: Was die beiden (übrigens an dem Gesetzentwurf maßgeblich beteiligten) Juristen Röttgen und Struck von sich geben, istschlicht falsch zumindest äußert fraglich. Das Bundesverfassungsgericht wird gemeinhin als "Hüter der Verfassung" bezeichnet. Das ist korrekt. Es ist aber falsch daraus zu schlussfolgern, durch seine Entscheidung könne der Bundespräsident eine Überprüfung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des VIG verhindern. Das geht sehr wohl. Nämlich indem entweder der Bundestag oder ein anderes oberstes Bundesorgan (oder ein anderer Beteiligter) gemäß Art. 93 Absatz 1 Nr. 1 GG ein Organstreitverfahren gegen den Bundespräsidenten (bzw. dessen Entscheidung) anstrengt.
Die Ausbreitung weiterer Argumente für ein materielles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten (Art. 1 Absatz 3 GG und Artikel 20 Absatz 3 GG) erspare ich mir.
Der Bundespräsident handelte richtig. Und die zitierten Herren sollten mit ihrer unqualifizierten und unangemessen Kritik nicht versuchen, die teilweise katastrophalen handwerklichen Fehler im Regierungsalltag zu übertünchen versuchen.
Warum? Bundespräsident Horst Köhler hat sich in der vergangenen Woche erneut (nachdem er bereits die Privatisierung der Luftsicherung in diesem Sommer als verfassungswidrig ablehnte) entschieden, einen von der großen Koaliton beschlossenen Gesetzentwurf nicht zu unterzeichnen. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kommt somit - zumindest vorerst - nicht zu Stande.
Das wirft ein etwas schales Licht auf das vorhandene verfassungsrechtliche Können der Agierenden, denn die Verweigerung Köhlers reiht sich ein in sich häufende Peinlichkeiten: Das erst im August in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss schon wenige Woche später zum ersten Mal nachgebessert werden, die Koaltionspolitiker streiten wochenlang um ein Rauchverbot in Bars, Clubs, Kneipen, Schankwirtschaften, Gasthäusern, um dann festzustellen, dass der Bund für den Großteil dieser Räumlichkeiten gar keine Gesetzgebungskompetenz besitzt (sondern die Länder) und so weiter und so weiter.
Und nun schon wieder Köhler! Das passt den beiden Koaltionspartnern gar nicht. So äußert der Fraktionsgeschäftsführer von CDU/CSU, Röttgen, im Tagesspiegel, "mit seinem Veto habe Köhler es aber unmöglich gemacht, die strittige Frage dem für die verfassungsrechtliche Überprüfung zuständigen Bundesverfassungsgericht überhaupt vorzulegen." Die FAZ zitiert ihn mit den Worten, Köhler stelle mit seinem Verhalten das Gefüge der Verfassungsinstitutionen in Frage. Und der SPD-Fraktionschef Struck behauptet gar in der Süddeutschen, „Im Übrigen gilt generell für Gesetze: Kommen begründete Bedenken auf, gilt, die Instanz, die letztendlich und abschließend über die Verfassungsmäßigkeit zu entscheiden hat, ist das Bundesverfassungsgericht und niemand sonst.“
Um es auf den Punkt zu bringen: Was die beiden (übrigens an dem Gesetzentwurf maßgeblich beteiligten) Juristen Röttgen und Struck von sich geben, ist
Die Ausbreitung weiterer Argumente für ein materielles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten (Art. 1 Absatz 3 GG und Artikel 20 Absatz 3 GG) erspare ich mir.
Der Bundespräsident handelte richtig. Und die zitierten Herren sollten mit ihrer unqualifizierten und unangemessen Kritik nicht versuchen, die teilweise katastrophalen handwerklichen Fehler im Regierungsalltag zu übertünchen versuchen.
Achtundneunzig - 13. Dez, 12:01
Katzen. Wer braucht