Café King-Gang und die Bundesanwaltschaft
Heute war der erste Tag des Revisionsprozesses (sprich: die zweite Instanz) gegen den Berliner Vorzeige- Ex-Bundesligaschiri Robert Hoyzer sowie die "Brüder S.". Und der Vertreter der Anklage, Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider von der Bundesanwaltschaft, fordert - was nicht unbedingt gewöhnlich ist - einen Freispruch. Begründung: Das Urteil des Landgericht Berlin (erste Instanz) sei von "bemerkenswerter Oberflächlichkeit". Das sitzt.
Zur Information: Die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin verlangt für die Einstellung als Richter oder Staatsanwalt (nein, keine femininen Ausdrücke!) u.a. "zwei Prädikatsexamen (mindestens vollbefriedigend) und überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst". Aha.
Der Prozentsatz der Kandidaten des Ersten Juristischen Staatsexamen in - nehmen wir doch einfach mal - Rheinland-Pfalz , der die obige Anforderungen erreicht, betrug in dem Termin März 2006 knapp 17%.
Soviel also zur Aussagekraft der Noten in den Juristischen Staatsexamina.
Zur Information: Die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin verlangt für die Einstellung als Richter oder Staatsanwalt (nein, keine femininen Ausdrücke!) u.a. "zwei Prädikatsexamen (mindestens vollbefriedigend) und überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst". Aha.
Der Prozentsatz der Kandidaten des Ersten Juristischen Staatsexamen in - nehmen wir doch einfach mal - Rheinland-Pfalz , der die obige Anforderungen erreicht, betrug in dem Termin März 2006 knapp 17%.
Soviel also zur Aussagekraft der Noten in den Juristischen Staatsexamina.
Achtundneunzig - 28. Nov, 18:18